Ohne Qualifikationsverfahren zum FaGe EFZ
Validierung von Bildungsleistungen
Um für die "Validierung von Bildungsleistungen" nach Art. 33 BBG in Frage zu kommen, müssen Sie mindestens fünf Jahre Berufserfahrungen haben und nachweisen können, dass Sie über die für das EFZ FaGe erforderlichen Kompetenzen verfügen. Der Kompetenznachweis erfolg mit einem ausführlichen Dossier, das Sie selbstständig erarbeiten müssen.
Im Kanton Bern ist die "Validierung von Bildungsleistungen" für den Beruf FaGe noch nicht möglich. Wenden Sie sich an die Erziehungsdirektion des Kantons Bern. Diese wird Sie an andere Kanton überweisen. In folgenden Kantonen ist das Validierungsverfahren für FaGe möglich: Luzern, Nidwalden, Obwalden, Uri, Schwyz, Zug, Zürich, Freiburg, Wallis, Jura und Genf.
Links
Erziehungsdirektion des Kantons Bern:
www.erz.be.ch > Berufsbildung > berufliche Grundbildung > Berufsabschluss für Erwachsene
Weitere Informationen zur Validierung von Bildungsleistungen:
www.validacquis.ch

